Indisches Recht

Im Untersuchungszeitraum des Forschungsprojekts (1973–2002) existierte in Indien kein allgemein gültiges Adoptionsgesetz, sondern nur ein spezifisches: Der Hindu Adoption and Maintenance Act von 1956 regelte die Adoption von Kindern durch hinduistische Paare. Nicht-Hindus waren nicht befugt, ein Kind zu adoptieren. Ihnen wurde gemäss dem Guardians and Wards Act von 1890 lediglich zugestanden, ein Kind in Obhut zu nehmen.  

Die zunehmende Vermittlung von indischen Kindern zur Adoption ins Ausland ohne allgemein gültige und klare Rechtsgrundlage löste in den 1970er- und frühen 1980er-Jahren eine juristische und politische Kontroverse in Indien aus. Dabei erwirkte der Rechtsanwalt Laxmikant Pandey mit einer Klage 1984 ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Indischen Gerichtshofs. Dieses schrieb das bisherige Verfahren damit fest: Ausländische Paare mussten sich zunächst bei dem indischen Gericht, das für den regulären Wohnort des Kinds zuständig war, die Obhut für dieses übertragen lassen. Wenn das Gericht zustimmte, erhielten die Paare die behördliche Erlaubnis, mit dem Kind auszureisen und ihm einen Pass ausstellen zu lassen. Die eigentliche Adoption sollte dann nach dem Recht jenes Staats durchgeführt werden, in dem das ausländische Paar mit dem aufgenommenen indischen Kind lebte.

Quellen / Literatur

  • The Hindu Adoption and Maintenance Act of 1956, in: https://indiankanoon.org/doc/946025/, Abruf 4.5.2024.
  • The Guardians and Wards Act of 1890, in: https://indiankanoon.org/doc/1874830/, Abruf 4.5.2024.
  • Urteil des Supreme Court of India Lakshmi Kant Pandey vs Union Of India on 6 February 1984, in: https://indiankanoon.org/doc/551554/, Abruf 4.5.2024.
  • Asha Narayan Iyer: Rechtliche Bestimmungen und Rechtspraxis. Adoptionen in Indien, in: Andrea Abraham, Sabine Bitter, Rita Kesselring (Hg.): Mutter unbekannt. Adoptionen aus Indien in den Kantonen Zürich und Thurgau, 1973–2002, Zürich 2024. S. 99–116.